Geblitzt in Stuttgart?
Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A8 und B14 rund um Stuttgart: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)
Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.
Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind
Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:
Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.
3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.
War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?
Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.
Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.
Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.
So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Stuttgart
Anhörung und Bescheid
Den Bescheid erlässt in Stuttgart die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt, und zwar auch bei polizeilichen Messungen; nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.
Einspruch und Akteneinsicht
Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.
Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht
Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.
Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß
Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?
Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.
Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Stuttgart?
Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.
Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?
Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Stuttgart ist das außerhalb der Autobahnen die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt, auf der Autobahn das Regierungspräsidium Karlsruhe. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart.
Verkehrsrecht in Stuttgart
Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Stuttgart führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.